Dieser Abschnitt orientiert sich eng, z.T. wörtlich, an Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (2011) „Herausforderungen des demografischen Wandels“, Expertise im Auftrag der Bundesregierung, Ziffer 319ff.
Dieses Papier des Sachverstverständigenrates stammt aus dem Jahre 2011 und wurde kaum beachtet, vielleicht weil gerade kein Wahlkampf war. Und die Zahlen die genannt werden, müssen auch vor dem Hintergrund der Betrachtungen gesehen werden. Hier geht es nämlich um die Tragfähigkeitslücke in der staatlichen Altersversorgung im Jahre 2060, auch vor dem Hintergrund dass die Menschen immer älter weden. Doch schauen wir uns einmal an, was wirklich im Enquete-Bericht steht (Punkt 3.5.1.)
Der Sachverständigenrat macht eine Reihe von Vorschlägen, um die langfristige Tragfähigkeitslücke in der staatlichen Alterssicherung zu reduzieren. Zum einen darf von bestehenden Reformmaßnahmen wie der Rente mit 67 nicht Abstand genommen werden. Vielmehr sollte aufgrund der weiter zunehmenden Lebenserwartung ein weiterer Anstieg des gesetzlichen Rentenalters in Erwägung gezogen werden. So würde ein über das Jahr 2029 hinausgehender schrittweiser Anstieg auf 69 Jahre im Jahr 2060 die Tragfähigkeitslücke der öffentlichen Haushalte voraussichtlich um 0 ,7 Prozentpunkte reduzieren. Zu bedenken wäre zudem, ob nicht ein regelgebundenes Verfahren einzuführen wäre, analog zur Schuldenbremse. Beispielsweise könnte das gesetzliche Renteneintrittsalter an die Entwicklung der ferneren Lebenserwartung gekoppelt werden unter der Setzung, dass sich das Verhältnis von Erwerbsphase und die Ruhestandsphase nicht ändern soll. Ein ähnliches Verfahren ist in Dänemark bereits in Kraft.
Es handelt sich hier also um Überlegungen des Sachverständigenrates, die eigentlich selbstverständlich sind. Wenn die allgemeine Lebenserwartung steigt, muss man sich überlegen, wie die Renten finanziert werden sollen. Was das Renteneintrittsalter betrifft, so steht hier würde, also im Konjunktiv, und im Hinblick auf das Jahr 2060. Als eindeutige Forderung ist nur zu erkennen, dass die derzeitige Umstellung auf ein generelles Renteneintrittsalter von 67 nicht angetastet werden sollte. Keinesfalls kann man aus diesem Text eine Forderung nach der Rente ab 69 heraus lesen, lediglich unsere überwiegend links-grünen Medien schaffen das. Obwohl, die SPD, die Grünen und die LINKE schaffen dies auch. So haben die ein Sondervotum in die Enquete eingebracht, mit folgenden Inhalt:
Ergänzung nach Zeile 896 (S. 67)
Eine Anhebung des Renteneintrittsalters auf 69 Jahre wird abgelehnt . Dies wird nicht als angemessene Antwort auf die derzeitige demographische Entwicklung angesehen, da dies das gesamtgesellschaftliche Problem auf eine kleine Bevölkerungsgruppe, nämlich die Rentnerinnen und Rentner abwälzen würde. Übergänge in die Rente sollten an der individuellen Leistungsfähigkeit festgemacht werden und nicht die Problematik der Altersarmut verschärfen.
Halten wir also fest: In der Enquete wird ein Gutachten eines Sachverständigenrates zitiert, die Opposition pickt sich einen Punkt, der da im Konjunktiv steht, heraus und lehnt diesen ab. Und dabei geht es auch noch um ein Zukunftsszenario im Jahre 2060. Kein Grund zur Aufregung also, so sollte man meinen, nicht allerdings in Wahlkampfzeiten, wonach die rotgrünlinke Unterstützungskampange seitens der Medien dringend Futter braucht. Wie schreibt der Spiegel als Überschrift: „Enquete-Kommission: Koalitionsfraktionen fordern Rente mit 69“. Auch wenn es im Text später etwas relativiert wird, die Falschmeldung in der Überschrift bleibt als Botschaft hängen. Dabei ist sie schlicht eine Lüge.
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