18. Mai 2017

Betrifft: Netzdurchsetzungsgesetz

Der Wortlaut der Email an die drei Abgeordneten meines Wahlkreises:

Sehr geehrter Herr ......,

Nun ist es also soweit, das Netzdurchsetzungsgesetz wird im Bundestag behandelt. Mich beunruhigt dieses Gesetz, gerade als ehemaliger Regimegegner in der DDR weiß ich wie wichtig eine freie Diskussion und freie Meinungsäußerung ist. Ich habe es erlebt, wie Menschen sich in ihren Äußerungen in der Öffentlichkeit selbst verleugnet haben, nur weil sie vermuteten, meist zurecht, dass diese Äußerungen gegen sie verwendet werden.

Ich rede nicht die Rede der Unflätigen, mir gehen die auch auf den Wecker, nur wenn deren Äußerungen gegen bestehende Gesetze verstoßen, dann ist das auch heute schon strafbar. Das genügt völlig. Verbesserungen und Anpassungen mögen hier und da nötig sein, doch ein neues Gesetz welches schon jetzt den Geruch der Meinungsäußerungsverhinderung hat, ich möchte fast sagen, den Gestank der Zensur in sich trägt, ist keinesfalls notwendig.

Ich erwarte von Ihnen, dass Sie, als Abgeordneter meines Wahlkreises, diesen Schandfleck gegen den Pluralismus verhindern helfen.

Mit freundlichen Grüßen


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