Ursula Weidenfeld kommentiert im Tagespiegel die geplante Freigabe von Busspuren für Elektromobile mit den Worten: „Dass alle Bürger gleiche Rechte haben, gilt dann offenbar nicht mehr.“ und weiter: „Die Nebenwirkungen einer solchen Subvention wären beträchtlich.Hier würde nicht nur dem E-Auto geholfen. Gleichzeitig würde der Zugang zum öffentlichen Raum neu geregelt. Wer sich eines der Elektromobile leisten kann, bekäme einen Teil der öffentlichen Infrastruktur kostenfrei und exklusiv zugewiesen. Was man beim Wohnen bitter beklagt, würde beim Parken regierungsamtlich verordnet – die Gentrifizierung.“
Getrifizierung ist natürlich ein wichtiger Punkt, aber Wohnung und öffentlicher Raum sind noch mal zwei verschiedene Dinge. Hier geht es um die Beschneidung von Rechten, öffentlicher Raum wird bestimmten Personengruppen überlassen, und dies hat nicht mehr nur mit Fragen der Gerechtigkeit zu tun, sondern mit Demokratieverständnis. Öffentliche Räume sind Orte der Demokratie, mit gleichen Rechten für jedermann. Das war einmal. Gleiches geschieht mit der Verschandelung der Umwelt mit Windmühlen, auch hier wurde noch von der letzten Regierung ein Konzept vorgeschlagen, in dem eine ausgewählte Personengruppe besondere Rechte im öffentlichen Raum zugesprochen werden sollte.
Seltsam das niemand auf die Idee gekommen ist, genau dasselbe auch bei der Einrichtung von Fahrradwegen zu sagen. Denn auch dort wird den Fahrradfahrern Sonderrechte eingeräumt, Wege zu benutzen, die vorher in den meisten Fällen Fußgänger ungestört nutzen konnten. Der einzige Unterschied scheint wohl darin zu liegen, die Autorin hat etwas gegen E-Fahrzeuge, aber nicht viel gegen Fahrradfahrer. ;)
AntwortenLöschenHerr Hader,
AntwortenLöschenbei Vergleichen sollte man schon hinschauen, ob sie einigermaßen passen. Busfahrspuren sind öffentliche Räume die für den öffentlichen Personennahverkehr reserviert sind. Diese sollen nun für bestimmte Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden, dieses ist etwas ganz anderes als die Konkurenz um Raum wie in Ihrem Beispiel.
Gut, dann können Sie mir vielleicht den Unterschied erklären. Denn Fahrradwege sind ebenfalls öffentliche Räume, die für bestimmte Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Was unterscheidet da rein von der Benutzung der ausgewiesenen Wege den Fahrer eines E-Fahrzeugs vom Fahrer eines Fahrrads?
AntwortenLöschenWeil auch Fußgänger oder z.B. Rollstuhlfahrer, Mofa und auch Rolerblader wie Rollschuhfahrer den Radweg benutzen können. Das zur Verfügung stellen eines Fahrradweges und eines Fußweges basiert auf einem Verkehrssicherheitskonzept, welches vorsieht den "harten" vom "weichen" Verkehrsteilnehmer zu trennen. Die Busspur oder Straßenbahntrassen den E-Mobilen zur Verfügung zu stellen käme einer Sonderbehandlung einiger weniger gleich, wie die Extrafahrspuren in Moskau, zu Zeiten der UdSSR, welche nur der Nomenklatura vorbehalten war. Das sollte selbst Ideologen wie Ihnen einleuchten, Herr Hader.
AntwortenLöschenDanke Karl, dem habe ich nichts hinzuzufügen. Im Tagesspiegel werden auch noch die Parkplätze angesprochen:
AntwortenLöschen„Außerdem sollen kostenlose Parkplätze in Gegenden ausgewiesen werden, in denen es sonst kaum Parkmöglichkeiten gibt.“
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
AntwortenLöschenHerr Hader, den Stil mag ich hier nicht.
AntwortenLöschenHerr Quencher, könnten Sie das bitte konkreter ausdrücken? Ich habe Karl Rannseyer sinngemäß gefragt, warum er nicht mehr antwortet, wenn man auf die Fakten hinweist.
AntwortenLöschen