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5. Dezember 2013

Menschenrechte und Menschenpflichten

Mit dem Ende des 2. Weltkrieges begann die Ära der Menschenrechte, so scheint und schien es. Gesprochen, diskutiert und formuliert wurde natürlich schon viel früher, erste Gesetze darüber wurden bereits aus religiösen Schriften abgeleitet, oder der mehr als dreitausend Jahre alte Codex Ur-Nammu spricht von einer »Gleichheit der Bürger«; und die Idee, dass Menschen unveräußerliche Rechte haben, ist wahrscheinlich so alt wie das Bewusstsein, welches das Selbsterhaltungsrecht quasi automatisch generierte, und dabei mehr ist als reiner Selbsterhaltungstrieb.

Nun aber, nach der Katastrophe des Krieges, angesichts der Verbrechen gegen die Menschlichkeit, bekamen die Menschenrechte größere Popularität. Dies wurde bei der Gründung der UNO deutlich, oder der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, ein jeder wollte sich von der vorhergegangen Unmenschlichkeit distanzieren, womit dieser moralische Anspruch auch recht zügig als Argument Menschenrechte Einzug in den nun beginnenden Kalten Krieg nahm. Und zwar auf allen Seiten. Die Kolonien welche nach Unabhängigkeit strebten, nahmen es genauso für sich in Anspruch wie die sozialistische Internationale oder der american way of life. Und immer wurde dem jeweiligen Gegner vorgeworfen, universelle Menschenrechte zu verletzen. Stefan-Ludwig Hoffmann spricht von »Moralpolik« und dass