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15. April 2015

Prag, die Sächsische Schweiz und Amerika

„Haben sie Verwandte, auch sehr entfernte, in den Vereinigten Staaten?“ fragte mich ein Mitarbeiter der Botschaft der Vereinigten Staaten in deren Ostberliner Domizil in der Neustädtischen Kirchstraße. Wochen vorher hatte ich schon die Ständige Vertretung der Bundesrepublik in Ost-Berlin ein oder zwei mal aufgesucht um unserem, meiner damaligen Frau und meinem, Ausreiseantrag einen Schub zu verleihen. So ungefähr nach einem halben Jahr war alles scheinbar ins Stocken geraten, und nun, noch ein halbes Jahr später, hatten wir den Eindruck, dass sich nichts mehr bewegt. Keine Reaktionen der zuständigen Behörde mehr, keine Vorladungen um uns ein wenig einzuschüchtern. Nicht mal, als wieder eine Wahl an stand, wurde ich aufgesucht. Zwei Mitglieder unser oppositionellen Gruppe, also Freunden von uns, wurde in der Zwischenzeit die Ausreise erlaubt. Schon allein durch diesen Vorgang war es dem Ministerium des Inneren, die zuständige Behörde für Ausreiseanträge, nicht mehr möglich, an ihrer alten Argumentation fest zu halten, wonach es keine gesetzliche Grundlage in der DDR gäbe, und unsere Anträge nicht bearbeitet werden könnten. Die nun wöchentlich eintreffenden