Interessant ist auch, welche verfassungsrechtlichen Argumente SPD-Chef Gabriel ins Feld führte. Nämlich Artikel 21 des Grundgesetzes: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.«
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29. November 2013
Gabriel, Frau Slomka und das imperative Mandat
von
Quentin Quencher
Wer so aggressiv auf den Vorwurf von verfassungsrechtlichen Bedenken zum Mitgliederentscheid der SPD reagiert, hat Angst vor dem Argument. Vielen Dank an Frau Slomka die in diesem Interview sich nicht beirren ließ, und das Argument von den »Wähler zweiter Klasse« brachte, womit diejenigen gemeint sind die nicht in einer Partei sind.
Interessant ist auch, welche verfassungsrechtlichen Argumente SPD-Chef Gabriel ins Feld führte. Nämlich Artikel 21 des Grundgesetzes: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.«
Interessant ist auch, welche verfassungsrechtlichen Argumente SPD-Chef Gabriel ins Feld führte. Nämlich Artikel 21 des Grundgesetzes: »Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.«