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8. April 2015

Briefe. Und ein kalter Wind

Im ersten und zweiten Teil dieser kleinen Reihe, berichtete ich wie es zum Ausreiseantrag aus der DDR kam. Ein erstes Gespräch auf der zuständigen Behörde war vorbei, doch durch einen Zufallsfund in einer Bibliothek konnte ich mich argumentativ aufmunitionieren. Ob dies allerdings letztlich ausschlaggebend war, lässt sich schlecht beurteilen, vielleicht hat es ein wenig Eindruck gemacht, da ich nun mit der Schlussakte vom Helsinki kommen konnte, darauf verwies, dass wenn es keine nationale Gesetze über die Ausreise geben würde, dann internationales Recht gelten würde. Letztlich war uns aber immer klar, an Gesetze ist die Stasi, oder die DDR-Willkürherrschaft, nicht gebunden. Wenn die uns aus dem Verkehr ziehen wollen, dann tun die das eben. Es war ein bisschen wie Pokern, wir wollten uns nicht in Karten schauen lassen, der Staat ließ dies bei sich sowieso nicht zu. Ein bisschen versuchten wir uns abzusichern, zum einen, dass ich eine Patentante im Westen von unserem Ausreiseantrag wissen ließ, die das dann an das Bundesministerium für innerdeutsche Beziehungen, der damalige Minister war Egon Franke, weiterleitete.

Das, so hofften wir, würde uns vielleicht helfen, sollten wir eingelocht werden. Von Häftlingsfreikauf hatten wir gehört, und bauten darauf wenigstens nicht vergessen zu werden,